Unsere EC-Karte ermöglicht uns das Zahlen in Windeseile – ohne lästiges (Klein-)Geld-zählen. Aber warum muss ich eigentlich manchmal unterschreiben und ein andermal dann wiederum meine PIN eingeben, wenn ich zahle?
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Zahlverfahren:
► Bei der Zahlung mit PIN („Electronic Cash“) ist die Zahlung für den Händler garantiert, es erfolgt sofort eine Belastung des Kundenkontos. Für diese Sicherheit bezahlt der Händler 0,2 Prozent des Kaufpreises.
► Bei der Zahlung mit Unterschrift („ELV – Elektronisches Lastschriftverfahren“) zieht der Händler lediglich eine Lastschrift ein, d.h. für ihn bleibt ein Risiko (das Kundenkonto könnte z. B. nicht gedeckt sein). Dafür muss er aber auch keine 0,2 Prozent bezahlen – das Verfahren ist für ihn also günstiger.
Kleine Ergänzung: Bei den EC-Karten (= Bankomatkarten) wird nie eine Unterschrift verlangt. Dies ist nur bei Kreditkarten (Visa, Mastercard usw.) erforderlich, aber auch da gibt es schon Codes (z.B. für vollautomatische Tankstellen ohne Personal).
Bei den neueren EC-Karten gibt es auf Anforderung bei der Ausgabestelle zur Erweiterung der Kartenfunktion auch schon die Möglichkeit, kleinere Beträge ohne Eingabe von PIN-Codes zu begleichen. Da muss die Karte nur in unmittelbarer Nähe der dafür bereits aufgerüsteten Bankomatkassen der Geschäfte kurz gehalten werden (NFC - Near field communication). Um Missbrauch bei Kartendiebstahl zu vermeiden, kann diese Methode nur bis maximal € 25 verwendet werden. Nach vier solchen Abbuchungen muss aber wieder zumindest einmalig eine Bezahlung mit PIN-Code erfolgen. Mit dafür geeignetem Smartphones sind ebenfalls schon solche Bezahlarten möglich.
Die sog. QUICK-Verwendung der Bankomatkarte (Aufladung eines bestimmten Betrages mittels Bankomat vom Konto) zur Bezahlung von Kleinbeträgen hat sich nicht bewährt und wird daher Mitte 2017 wieder eingestellt.
Kreditkartenverwendung: Dafür verlangt die Kartenfirma sowohl vom Karteninhaber als auch den teilnehmenden Geschäften eine Jahresgebühr und für jede Überweisung neben sehr geringen Einzelkosten auch das sog. Disagio, was mit 1 bis 4 Prozent zu Buche schlägt. Natürlich hat der Verkäufer diese in der Kalkulation bereits "eingepreist", dies bedeutet aber auch, dass er bei allen Barzahlern eine etwas höhere Gewinnspanne hat. Bei der Kreditkartenbezahlung hat der Kartenbesitzer die Möglichkeit, unerlaubte Abbuchungen innerhalb einer bestimmten Frist zu reklamieren.
Obige Informationen betreffen Österreich, sind aber sicher in Deutschland bzw. der Schweiz gleich oder ähnlich.
Die Bankomatkarte kann schon in vielen überseeischen Ländern anstelle von Bargeld verwendet werden. Allerdings muss vorab festgestellt werden, welcher Umrechnungskurs die eigene (heimische) Bank plus Devisenspesen verrechnet, denn oft sind Zahlungen per Kreditkarte etwas günstiger. Am schlechtesten schneidet meist die Umwechslung von Euro in die Landeswährung als Bargeld ab. Wesentlich besser liegt man, wenn man die eigene Bankomatkarte bei den lokalen Bankomaten (dort ATM genannt = Automatic Teller Machine) verwendet. Im eigenen Land darf man aber oft nur bankeigene Geldausgabeautomaten verwenden, die Österreicher können aber alle hier installierten Gerät benützen, da es einen gemeinsamen Verbund gibt. Das Tageslimit ist immer zu beachten, welches aber auf eigenen Wunsch von der Hausbank hinunter- bzw. hinaufgesetzt werden kann.
Bei den Kreditkarten werden immer wieder bessere Identifikationsmethoden geprüft. So hat Mastercard eben bekannt gegeben, dass ab Sommer 2016 vorerst in 15 Ländern die Prüfung der Berechtigung zur Verwendung der jeweiligen Karte anstelle von PIN, Password oder Unterschrift künftig auch mittels Fingerabdruck bzw. Selfie-Foto (sog. Selfie Pay System) am eigenen Smartphone erfolgen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass auf einer Mastercard-App die persönlichen Daten gespeichert sind und dann vom Verkäufer mit dem aktuellen Foto bzw. Fingerabdruck verglichen werden. Damit kein Betrug – z.B. mittels vor die Kamera gehaltenen Fotos – erfolgt, muss der Kreditkartenbesitzer während der Aufnahme mit den Augen „blinzeln“. Weitere Identifikationsmöglichkeiten (z.B. Stimmerkennung, Irisscan, Pulsmessung wie auch durch andere Geräte, z.B. Smartwatch) sind in Planung.
Auch wenn demnächst die € 500-Banknote abgeschafft wird (hatte ich ohnehin sehr selten in Händen ), so hoffe ich doch, dass uns noch lange das Bargeld erhalten bleibt, denn dies ist ja ein Teil unserer wenigen verbliebenen Freiheiten.