Hartz-IV-Korrektur: Lohnt sich Arbeit noch? Mo 08.Feb. 15:29 Antrag auf ALG II
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger und ihre Kinder müssen nachberechnet werden. Dabei sind die Bezüge laut oberstem Gericht nicht nur für Kinder zu niedrig, sie lägen auch unterhalb eines „menschenwürdigen Existenzminimums". Für die fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland bedeutet das: Bis zum Beginn des nächsten Jahres eine Neuregelung in Kraft tritt, können - in Extremfällen - ergänzende Leistungen beantragt werden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sprach im ZDF von „mächtigen Hausaufgaben" für die Regierung.
Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz hatte im Vorfeld der Verhandlung in der „Wirtschaftswoche" eine Absenkung des Regelsatzes um 30 Prozent gefordert und damit heftige Diskussionen um Arbeit und soziale Gerechtigkeit heraufbeschworen. Der Betrag, den Hartz-IV-Empfänger derzeit erhielten, sei zu hoch. Langzeitarbeitslose hätten so keine Motivation, sich wieder einen Job zu suchen. In dieselbe Kerbe schlagen mehrere Studien, die die Nettolöhne in bestimmten Berufssparten mit Hartz-IV-Zahlungen vergleichen. Dabei kommt zum Beispiel eine in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Analyse des Karl-Bräuer-Instituts, dem Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler, zu dem Ergebnis, dass sich die Arbeit in bestimmten Berufen nicht lohnt und spricht sogar von einer „Hartz-IV-Falle". In der Zeitarbeit, der Gastronomie, im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie im Garten- und Landschaftsbau könne ein durchschnittlicher Geringverdiener mit Hartz-IV und einem Minijob mit wesentlich weniger Wochenarbeitszeit das selbe verdienen wie in einem festen Job.
Zeit-Autor Robert von Heusinger hält das für konservative Augenwischerei und dürfte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Nicht an den Hartz-IV-Empfängern müsse gespart werden, stattdessen solle ein „moderater Mindestlohn die Gehälter der Geringverdiener über die Sozialhilfe hieven". Außerdem tue die finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates der Motivation zur Arbeitssuche keinen Abbruch. Die „Frankfurter Rundschau" berichtet von bisher unveröffentlichten Ergebnissen einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, nach der sich der größte Teil der Hartz-IV-Empfänger stetig um eine Anstellung bemüht. Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge mahnt im Spiegel, ohne ein beherztes Gegensteuern im Sinne einer Anhebung der Regelsätze, werde sich das Problem vor allem der Ausgrenzung von Kindern weiter verschärfen: "Armut ist auch Ausgrenzung."
Vergrößert die Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes tatsächlich die soziale Ungerechtigkeit zwischen Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen? Oder reichen die 359 Euro nicht aus, um im Sinne der Grundsicherung nicht nur ausreichend ernährt zu sein, sondern auch am sozialen Leben teilhaben zu können? Kann ein angemessener Mindestlohn für gerechte Entlohnung sorgen? Diskutieren Sie mit! ---------- Also , ich kenne mich damit zwar nicht aus , aber wenn diese 359 € für einen Alleinstehenden nur für Essen usw. sind (also ohne Miete,Strom,Gas,Wasser) finde ich persönlich das OK. In der Zeit , wo ich alleine gewohnt habe,hatte ich 250€ und bin gut über die Runden gekommen.
Bei mir stellt sich die Frage nicht, denn ich habe Eigentum, wenn ich daraus auch kin Kapital schlagen kann, wird es dennoch angerechnet, gottseidank hat meine Frau noch etwas Arbeit , sonst müßten wir mit 1200.-€ unseren gesamten Lebensunterhalt bestreiten, einschl. Wohnungskosten, Heizung, Verbrauchskosten, Versicherungen und den Lebenshaltungskosten.
Die schönste Freude ist, anderen eine Freude zu machen.