Wer in eine neue Wohnung einzieht, möchte sich die eigenen vier Wände so schön gestalten wie nur möglich.
Doch welche Arbeiten sind in einer Mietwohnung eigentlich erlaubt – und welche nicht?
Wir erklären, worauf Mieterinnen und Mieter achten müssen.
Nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter hat das Recht, eine Wohnung zu modernisieren. Als Faustregel gilt dabei: Änderungen sollten immer rückgängig gemacht werden können und keine bleibenden Veränderungen zur Folge haben.
Alle anderen Eingriffe, insbesondere wenn sie in die Gebäudesubstanz eingreifen, erfordern die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Diese sollten sich die Mieter unbedingt vor Beginn der Arbeiten einholen. Das gilt zum Beispiel für den Einbau einer Sauna sowie das Anbringen neuer Fliesen im Badezimmer oder in der Küche.
"Lassen sich eigenmächtig vorgenommene Umbauten nicht mehr in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen, kann der Vermieter vom ehemaligen Mieter Schadensersatz fordern", erklärt Jutta Hartmann, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Mieterbund.
"Auch wenn das handwerkliche Können des Mieters zu wünschen übrig lässt und Veränderungen unsachgemäß durchgeführt worden sind, hat der Vermieter grundsätzlich ein Recht auf die Übernahme der entstandenen Reparaturkosten." Sofern ein Mieter jedoch in der Lage sei, die Arbeiten professionell auszuführen, dürfe er alles, was nicht fest verbaut und problemlos wieder entfernt werden kann, handwerklich verändern.