Für Elektroschrott gelten seit 2018 neue Regeln: Einfach in den Hausmüll werfen ist verboten, Elektronikmärkte müssen ihn zurücknehmen, ebenso Onlineshops. Utopia nennt die wichtigsten Fakten und gibt 10 Tipps für die richtige Entsorgung von Elektrogeräten.Fast jeder Deutsche schmeißt laut Statistik jährlich 450 Kilo Dinge „weg“, davon bis zu 20 kg Elektroschrott. Und wir sind nicht allein: 2019 landeten weltweit 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott im Müll, das entspricht der Masse von 5.300 Eiffeltürmen (ITU).
Während die Kartoffelschale eine Biotonne, die Zeitung eine Papiertonne hat, gibt es für Elektroschrott aber keine gesonderte Hausentsorgung – doch in den Hausmüll darf alte Elektronik nicht!
Elektroschrott entsorgen: die 7 wichtigsten Fakten
Rücknahme ist Pflicht. Der komplette Handel muss Elektroschrott in Form ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Auch Lampen und Produkte mit eingebauter Elektronik fallen seit 2018 darunter, zum Beispiel elektrisch verstellbare Schreibtische und blinkende Turnschuhe.
Rücknahmepflicht gilt für (fast) alle: Das Elektrogesetz gilt nicht nur für den stationären Einzelhandel, sondern auch für den Onlinehandel. Es gilt, sofern Läden auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen (stationärer Handel) oder mehr als 400 Quadratmeter Versand- und Lagerfläche haben (Onlinehandel).
Große Geräte: Elektroschrott gegen Neuware. Für die Entsorgung von großen Elektrogeräten wie Fernseher oder Kühlschrank beim Händler gilt: Sie müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird.
Kleine Geräte: Rücknahme bedingungslos. Kleinere Geräte sind laut Gesetz solche, deren Kantenlänge unter 25 Zentimeter beträgt. Das sind zum Beispiel Smartphones, Rasierer, elektronische Zahnbürsten. Sie können kostenlos zurückgegeben werden, auch dann, wenn man kein Neugerät erwirbt.
Wegschmeißen ist verboten. Bürger müssen Elektroschrott sachgerecht entsorgen – das schreibt schon lange das Elektrogesetz „ElektroG“ vor (PDF). Es setzt eine EU-Richtlinie um, durch die immerhin 65 Prozent des Elektromülls recycelt werden soll. Denn in vielen alten Geräten stecken Stoffe, die wertvoll und/oder gefährlich sind. Nur im Rahmen einer sachgerechten Entsorgung können diese Inhaltsstoffe wiederverwendet, gefährliche und giftige Substanzen aus dem Elektroschrott isoliert und aufbereitet werden. Platinen zum Beispiel enthalten Gold, seltene Erden, Kupfer, Zinn, Blei und mehr.
Informationspflicht: Unternehmen sollen eine Sammelquote der Altgeräte von 65 Prozent vorweisen – und öffentlich darüber informieren, wie viele Altgeräte gesammelt und wie viele der Rohstoffe zurück in den Kreislauf gebracht wurden.
Retoure-Vernichtung verboten: Gerade Online-Shops bekommen häufig funktionsfähige Elektrogeräte zurückgeschickt, da Kund:innen ein 14-tägiges Rückgaberecht haben. Die Händler haben seit 2020 eine sogenannte „Obhutspflicht“ und dürfen die intakten Retouren nicht einfach vernichten.