Wie § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klarstellt, gilt auf deutschen Straßen grundsätzlich das Rechtsfahrgebot: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit". Eine Ausnahme gilt nur auf drei- und vierspurigen Autobahnen. (via: ADAC)
Denn hier erlaubt die StVO das "durchgehende Fahren" auf der mittleren Spur, solange "gelegentlich" ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt. Ein Freibrief für ständiges Drängeln auf der mittleren Spur ist das aber nicht. Denn sobald die rechte Spur frei ist, sollte an einen Spurwechsel gedacht werden. Um festzustellen, wann dieser am besten durchgeführt wird, hilft die 20-Sekunden-Regel.