ZitatWeiter Verbesserungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen Verhinderungspflege in der Häuslichkeit
Zur Entlastung der Pflegeperson stehen Pflegebedürftigen sowie Menschen in Pflegestufe 0 bis zu 6 Wochen 1.612 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können 50 Prozent der Leistung der Kurzzeitpflege d. h. bis zu 806 Euro jährlich, für die Verhinderungspflege übertragen werden. Das kommt allen zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen.
wobei in "Pflegestufe 0" wohl ein Schreibfehler ist
Das Budget für die Verhinderungspflege wird ab 2015 von momentan 1550,– Euro auf 1612,– Euro pro Jahr angehoben. Auch die Leistungen für die Kurzzeitpflege betragen dann 1612,– Euro pro Jahr. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Budget der Verhinderungspflege noch einmal um 806,– aufzustocken, indem man sich die Hälfte des Betrages, den man pro Jahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann, als Verhinderungspflege umrechnen lässt. Damit reduziert sich das Budget der Kurzzeitpflege auf 806,– Euro, für die Verhinderungspflege stehen dann 2418,– Euro zur Verfügung.
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben
die Pflegestufe 0 ist kein Schreibfehler, sondern wurde im Rahmen der Pflegereform geschaffen, um Menschen mit " erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bzw. einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf" bzw. deren Angehörige zu unterstützen.