Im Jahre 1897 ist dem Chemiker Felix Hofmann und seinem Team der BAYER-Werke Leverkusen eine bahnbrechende Entdeckung gelungen. Die Acetylsalicylsäure wurde schließlich unter dem Produktnamen ASPIRIN patentiert und vermarktet. Nach Ablauf des Markenschutzes gibt es nun weltweit über 500 Generikas*) (= Nachahmerprodukte), welche mit dem gleichen Wirkstoff und oft zusätzlichen Substanzen (z.B.Vitamin C) versehen werden.
Die ursprünglich als schmerzstillendes Medikament verwendete ASS hat im Laufe der letzten Jahre zusätzlich eine Reihe von weiteren Anwendungsmöglichkeiten gefunden, so z.B. niedrig dosiert als Blutverdünnung auch zur Verhinderung von Herzinfarkten und Schlaganfällen. Über weitere Behandlungen anderer Krankheiten gibt es laufend Forschungen, aber keinesfalls sollte eine Eigenmedikation ohne Beiziehung eines Arztes erfolgen, da Überdosierung, zu lange Einnahme, gleichzeitiger Einnahme mit anderen Präparaten u.a. zu unangenehmen Nebenwirkungen führen.
In unseren Ländern sind diese rezeptfreien Medikamente nur zum Verkauf den Apotheken vorbehalten, wo das dortige Personal immer auf die sinnvolle Verwendung aufmerksam machen sollte. In manchen Staaten liegend diese Produkte in den Supermarktregalen, dadurch ist der Konsum und Missbrauch wesentlich stärker als bei uns.
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*) Bei den Generikas ist zwar der Hauptwirkstoff zum Originalmedikament identisch, aber es werden oft andere Zusatz-/Füllstoffe sowie Herstellungsverfahren verwendet, um das Medikament preisgünstiger anbieten zu können. Aber auch die Hersteller der vorher geschützen Produkte erzeugen dann selbst solche Generika, um den mühsam aufgebauten Markt nicht völlig dem Wettbewerb zu überlassen. Sogar die Preise der Originalpräparate werden vielfach nach Ablauf des Patentschutzes reduziert, das sie sonst von den staatlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Manche Länder haben auf Betreiben der Krankenkassen die sog. Aut-idem-Regel eingeführt, wo der Apotheker immer das preiswertere Produkt abzugeben hat.