Noch in diesem Jahr sollen Änderungen am Bußgeldkatalog kommen. Dann könnte es für Autofahrer:innen bei Verkehrsdelikten deutlich teurer werden. Die höheren Strafen sollen Menschen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, besser schützen.
Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat am 8. Oktober über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden.
„Verkehrserzieherische Maßnahmen“ für besseren Schutz von Rad- und Fußverkehr
Im Unterschied zur letzten – teils ungültigen – Änderung des Bußgeldkatalogs sind in der neuen Verordnung statt verschärfter Fahrverbote höhere Geldbußen vorgesehen.
Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne) rechnet fest mit einer Zustimmung des Bundesrats. Sie sagte der Deutschen Presse-Agentur, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer:innen, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“
Mit anderen Worten: Hohe Strafen sollen Autofahrer:innen dazu bringen, angemessener zu fahren und zu parken.
Konkret heißt das zum Beispiel:
Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt bald doppelt so viel wie bisher: 70 statt 35 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer:innen, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen 400 statt 200 Euro Strafe. Dazu kommt: Wer keine Rettungsgasse bildet oder aber die Rettungsgasse nutzt, um selber schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Hohe Strafen für Parken auf Rad- und Gehwegen
Auch für Falschparken sind deutlich höhere Bußgelder als bisher vorgesehen. Zudem soll etwa das Halten auf Geh- und Radwegen künftig gleich streng geahndet werden wie das Halten auf Busspuren oder vor Bushaltestellen. Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können. Letzteres könnte künftig mit 70 Euro Bußgeld bestraft werden. Wer auf einem Rad- oder Gehweg parkt, soll in Zukunft 55 Euro Strafe zahlen oder „mit Gefährdung“ sogar 80 Euro – statt wie bisher 20 bis maximal 35 Euro. Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Autos hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
Utopia meint: Härtere Strafen für Verkehrsdelikte sind sinnvoll, denn sie könnten helfen, das Klima zu schützen. Zum einen sind niedrigere Geschwindigkeiten klimaschonender. Zum anderen überlegen Autofahrer:innen vielleicht in Zukunft zweimal, bevor sie den Radweg zuparken. Freie Radwege könnten mehr Menschen zum Radfahren motivieren – und das Rad ist immer noch das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Allerdings braucht es für echten Klimaschutz im Verkehr noch viele weitere Maßnahmen. (Niedrigere) Tempolimits, höhere Parkgebühren, autofreie Innenstädte und eine bessere Fahrradinfrastruktur haben sich andernorts bereits als effektiv und machbar erwiesen.