A kauft einen Neuwagen im Werte von 30.000,00 € ./. Abwrackprämie -2.500,00 € = Zahlung 27.500,00 €.
B kauf eine Neuwagen ebenfalls im Werte von 30.000,00 €. Er hat kein altes Auto und muss somit 30.000,00 € zahlen.
Nach 3 Jahren verkaufen beide das Fahrzeug das in der Schwackeliste noch mit 21.000,00 € geführt wird.
A bekommt für das Auto 21.000,00 €. Zahlung -27.500,00 €, Verlust -6.500,00 €. B bekommt für das Auto 21.000,00 €. Zahlung 30.000,00 €, Verlust -9.000,00 € .
Wenn jetzt beide die Kosten für das Fahrzeug bar auf dem Konto hatten, bekommt A für das erste Jahr bei z. B. 2% Zinsen 50,00 €, im zweiten Jahre 51,00 € und im dritten Jahr 52,02 €. Ihm würde eine Gesamtguthaben von 2.653,02 €.
A hat einen Aufwand von -6.500,00 €, sein noch verbleibendes Guthaben von 2.653,02 €. Sein Gesamtaufwand liegt bei -3.846,98 €.
B hat einen Gesamtaufwand von -9.000,00 €.
B insgesamt Mehraufwand von -5.153,02 €.
Die gesamten Abwrackkosten dürften so rund bei 2.600.000.000,00 €, also für jeden deutschen von 0 - ?? Jahre alt bei ca. 82.000.000 Menschen = 31,71 € pro Kopf.
Hallo mein Guter. Du darft aber dem B die Kosten für etwas das er nicht einbringt auch noch dazu rechnen. A hat ja durch sein altes Auto ein Guthaben eingebracht.Aber gut jongliert. Blokker
Welches Guthaben kann A aus einem mindestens 9 Jahre alten Fahrzeug erwirschaften. Das Auto muss verschrottet werden. Es musste ein Nachweis der Verschrottung vorgelegt werden um die Abwrackprämie zu erhalten.