wieder einmal habe ich eine Frage aus einem Gespräch mit Bekannten, die ich hier auch stellen mag. Ab wann kann man die eigene Miete mindern. Ich kenne das nur wenn die Wohnung schimmelt. Sonst kann der Mieter nicht einfach kürzen oder?
Selbst kann man eine vereinbarte Miete nicht herabsetzen, denn diese Vertragsverletzung bringt sofort negative Konsequenzen. Man kann aber bei Begründung dafür vorhandene Schlichtungsstellen oder Gerichte einschalten. Ich finde es aber besser, ein gutes Einvernehmen zum Vermieter zu erhalten und nicht zu drohen. Letzlich ist man als Mieter immer der schwächere Partner, denn der Vermieter muss ja Dir nicht die Wohnung zur Verfügung stellen. Bei Genossenschaften und im Staatseigentum befindlichen Wohnungen funktioniert dies etwas anders, aber einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung gibt es in einer freien Demokratie nicht. Da ist es besser, Du kaufst oder baust Dir selbst eine Wohnung bzw. ein Haus.
Na, da hat Gerhard schon recht. Selber eine Mietminderung beschließen geht gar nicht, außer man hat großes Interesse daran, sein Dach überm Kopf zu verlieren. Das kann dann auch ganz schnell gehen, wenn man es eilig hat.
Dennoch würde ich jetzt nicht zur absoluten Demut gegenüber Vermietern aufrufen. Wer am längeren Hebel sitzt, ist klar. Trotzdem hat man auch als Mieter gewisse Rechte. Orientieren würde ich mich für die Höhe der Mietminderung immer an vergangenen Gerichtsbeschlüssen. Hier ein paar Beispiele:
14% Mietminderung - Defekter Fahrstuhl - Amtsgericht Schöneberg 40% Gefährdung der Gesundheit wegen starker Feuchtigkeit - Landgericht Saarbrücken 50% starke Feuchtigkeitsentwicklung wegen undichter Fenster - Amtsgericht Leverkusen
Grundsätzlich spielen da aber viele Faktoren rein: Zu welcher Jahreszeit trat der Defekt auf, wie lässt sich eine Beeinträchtigung für den Mieter nachweisen usw. Wichtig ist auch, alles an Schriftverkehr mit dem Vermieter zu dokumentieren!